Dachabsturzsicherungssysteme
Arbeiten auf dem Flachdach erfordern höchste Sicherheitsstandards. Mit passenden Dachabsturzsicherungssystemen schützen Sie Handwerker, Wartungspersonal und sich selbst – dauerhaft und regelkonform.
Zugang trifft Verantwortung
Halt geben, wo es drauf ankommt
Absturzsicherung mit System und Zukunft
- Dauerhafte Sicherheit: Schutz bei jeder Begehung des Daches
- Flexibilität: Systeme können an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden
- Nachhaltigkeit: Geländersysteme sind oft ohne Durchdringung der Dachhaut möglich
- Normgerecht: Erfüllung aller relevanten Sicherheitsanforderungen (z. B. DIN EN 13374)
- Lassen sich schnell und kostengünstig installieren
Dachabsturzsicherungssysteme schützen Personen, die Flachdächer für Wartungs-, Reparatur-, Reinigungs- oder Kontrollarbeiten betreten. Je nach Dachaufbau, Nutzung und Gefährdung kommen zum Beispiel Geländer, Seilsicherungssysteme oder Einzelanschlagpunkte infrage. Welche Lösung geeignet ist, muss für das konkrete Dach geplant werden. Entscheidend sind nicht nur die Absturzhöhe, sondern auch Dachränder, Lichtkuppeln, nicht durchtrittsichere Bereiche, Zugänge, Verkehrswege, technische Anlagen und die Art der auszuführenden Arbeiten.
FAQ Dachabsturzsicherungssysteme
Dachabsturzsicherungssysteme sind technische Einrichtungen, die Personen bei Arbeiten auf Dächern vor Absturz schützen oder einen Absturz verhindern sollen. Sie können dauerhaft am Gebäude angebracht oder für bestimmte Bau- und Instandhaltungsarbeiten vorübergehend eingesetzt werden.
Zu den häufigen Systemarten gehören:
- Geländer und Seitenschutzsysteme als kollektiver Schutz für mehrere Personen
- Seilsicherungssysteme zur Sicherung mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
- Einzelanschlagpunkte als Anschlagmöglichkeit für geeignete persönliche Schutzausrüstung
- Absperrungen und gesicherte Verkehrswege zur Begrenzung gefährdeter Bereiche
- je nach Situation weitere Einrichtungen, zum Beispiel Abdeckungen oder Auffangeinrichtungen
Welche Lösung geeignet ist, hängt vom Gebäude, vom Dachaufbau, von der Nutzung und von den vorgesehenen Tätigkeiten ab.
Auch ein nahezu ebenes Flachdach kann durch Dachkanten, Lichtkuppeln, Lichtbänder, Öffnungen, Höhenversprünge oder nicht tragfähige Dachbereiche erhebliche Absturz- und Durchsturzgefahren aufweisen. Diese Gefahren bestehen insbesondere bei Wartungs-, Reparatur-, Reinigungs- und Kontrollarbeiten.
Eine Absturzsicherung schafft sichere Arbeits- und Verkehrsbereiche. Sie ist Teil eines umfassenden Sicherheitskonzepts und sollte bei Neubau, Sanierung und der Planung späterer Wartungsarbeiten berücksichtigt werden.
Eine pauschale Antwort mit nur einer Höhenangabe ist fachlich nicht ausreichend. Für Arbeitsstätten definiert die ASR A2.1 eine Absturzgefahr bei einer Absturzhöhe von mehr als 1,00 m. Welche Schutzmaßnahmen daraus folgen, hängt zusätzlich von der Tätigkeit, der Dachfläche, den Arbeitsbedingungen und der konkreten Gefährdungsbeurteilung ab. Bei Bauarbeiten können besondere Regelungen und Randbedingungen gelten.
Bei einer vorhandenen Absturzgefahr müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden. Welche Maßnahme erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung sowie aus den jeweils geltenden arbeitsschutz-, bau- und unfallversicherungsrechtlichen Vorgaben.
Das bedeutet nicht automatisch, dass jedes Flachdach mit einem bestimmten Produkt oder einer bestimmten Systemart ausgerüstet werden muss. Je nach Situation kann ein Geländer, ein anderes kollektives Schutzsystem, ein Seilsicherungssystem mit persönlicher Schutzausrüstung oder eine Kombination verschiedener Maßnahmen geeignet sein.
Kollektivschutz schützt mehrere Personen gleichzeitig, ohne dass jede Person eine persönliche Schutzausrüstung anschlagen muss. Dazu gehören beispielsweise Geländer, Umwehrungen, Absperrungen oder geeignete Auffangeinrichtungen.
Eine persönliche Absturzsicherung schützt die einzelne Person. Dazu gehören ein geeignetes Auffang- oder Rückhaltesystem, Verbindungsmittel und ein dafür zugelassener Anschlagpunkt oder ein Seilsicherungssystem. Die persönliche Schutzausrüstung muss passend ausgewählt, korrekt benutzt und regelmäßig geprüft werden.
Ein Einzelanschlagpunkt ist eine definierte Anschlageinrichtung, an der eine Person ihre persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz befestigen kann. Er wird punktuell am Bauwerk oder an einer dafür geeigneten Tragkonstruktion montiert.
Ein Einzelanschlagpunkt ist kein Geländer und schützt nicht automatisch jede Person auf dem Dach. Er funktioniert nur zusammen mit einer geeigneten persönlichen Schutzausrüstung, einer passenden Arbeitsweise, ausreichender Unterweisung und einem geeigneten Rettungs- beziehungsweise Notfallkonzept.
Vor der Planung muss unter anderem geprüft werden, ob der Anschlagpunkt statisch geeignet positioniert werden kann, welche Kräfte in die Konstruktion eingeleitet werden und ob der erforderliche Sicherheitsbereich eingehalten wird.
Ein Seilsicherungssystem besteht aus einer festgelegten Führung oder einem Sicherungsseil mit geeigneten Anschlag- und Verbindungselementen. Personen können sich daran mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz sichern und sich entlang eines vorgesehenen Arbeits- oder Verkehrsbereichs bewegen.
Ein Vorteil gegenüber mehreren voneinander getrennten Einzelanschlagpunkten kann darin liegen, dass die Sicherung entlang eines längeren Dachbereichs möglich ist. Ob ein Seilsicherungssystem geeignet ist, hängt unter anderem von der Dachgeometrie, dem Abstand zur Absturzkante, der Seilauslenkung, den Anschlagpunkten, der Nutzung und der gewählten persönlichen Schutzausrüstung ab.
Ein Geländer beziehungsweise eine Umwehrung ist eine kollektive Absturzsicherung. Sie schützt grundsätzlich alle Personen, die sich innerhalb des gesicherten Bereichs aufhalten, ohne dass jede Person einzeln eine persönliche Schutzausrüstung anschlagen muss.
Geländer können insbesondere für Dächer sinnvoll sein, die regelmäßig von unterschiedlichen Personen betreten werden, zum Beispiel für Wartung, Reinigung, Kontrolle von Lüftungsanlagen oder Arbeiten an Photovoltaikanlagen. Die konkrete Ausführung muss unter anderem Dachrand, Windbeanspruchung, Befestigungsart, Verkehrswege, Zugänge und mögliche Durchsturzstellen berücksichtigen.
Bei bestimmten Geländersystemen ist eine Montage ohne Durchdringung der Dachabdichtung möglich. Dabei werden die erforderlichen Sicherungskräfte beispielsweise über ein geprüftes und statisch geeignetes Auflast- oder Basissystem abgeleitet.
Ob eine durchdringungsfreie Lösung eingesetzt werden kann, hängt unter anderem von der Tragfähigkeit, dem Dachaufbau, der Windlast, der Randzone, der Auflast, der Dachneigung und den Vorgaben des jeweiligen Systems ab. Eine durchdringungsfreie Montage ist deshalb keine allgemeine Eigenschaft jedes Geländers und muss objektspezifisch geplant werden.
Eine fachgerecht geplante und montierte Absturzsicherung darf die Funktion der Dachabdichtung nicht unzulässig beeinträchtigen. Dafür müssen Befestigung, Lastabtragung, Schutzlagen, Anschlüsse und die Abdichtung aufeinander abgestimmt werden.
Bei durchdringenden Befestigungen sind die Durchdringungen fachgerecht in die Dachabdichtung einzubinden. Bei auflastgehaltenen oder durchdringungsfreien Systemen müssen unter anderem Lastverteilung, Schutz der Abdichtungsbahn und die Wechselwirkung mit dem Dachaufbau berücksichtigt werden.
Die Montage sollte deshalb nicht unabhängig von der Dachabdichtung erfolgen. Gerade bei bestehenden Flachdächern sind Dachaufbau, Zustand der Abdichtung und mögliche Vorschäden vorab zu prüfen.
Ja, Dachabsturzsicherungssysteme können bei vielen Bestandsdächern nachgerüstet werden. Vorher muss jedoch geprüft werden, welche Systemart mit dem vorhandenen Dachaufbau und der Tragkonstruktion vereinbar ist.
Bei der Nachrüstung sind unter anderem zu berücksichtigen:
- Aufbau und Zustand der Dachabdichtung
- Tragfähigkeit der Unterkonstruktion
- Lage von Dachrändern, Attiken und Durchdringungen
- vorhandene Auflasten oder Begrünungen
- Dachzugänge und sichere Verkehrswege
- Photovoltaik- und haustechnische Anlagen
- erforderliche Rettungswege und Arbeitsbereiche
- Montage- und Wartungsmöglichkeiten
Eine Nachrüstung sollte daher nicht allein nach dem verfügbaren Platz auf der Dachfläche ausgewählt werden.
Das lässt sich erst nach einer Betrachtung des konkreten Daches und der vorgesehenen Arbeiten zuverlässig beantworten. Häufige Auswahlkriterien sind:
- Wie oft und von welchen Personen wird das Dach betreten?
- Welche Wartungs-, Reinigungs- oder Reparaturarbeiten sind vorgesehen?
- Muss die gesamte Fläche oder nur ein bestimmter Bereich erreichbar sein?
- Gibt es Dachränder, Lichtkuppeln, Lichtbänder oder andere Durchsturzstellen?
- Ist die Dachabdichtung frei zugänglich, bekiest oder begrünt?
- Gibt es Photovoltaik, Lüftungsanlagen oder andere technische Aufbauten?
- Kann ein Geländer befestigt oder ohne Durchdringung aufgestellt werden?
- Reicht ein Rückhaltesystem aus oder besteht die Gefahr eines freien Falls?
- Wie wird eine verunfallte Person gerettet?
Grundsätzlich kann ein Geländer als Kollektivschutz, ein Seilsicherungssystem oder eine Kombination mit Einzelanschlagpunkten sinnvoll sein. Eine pauschale Empfehlung ohne Kenntnis des Dachaufbaus wäre nicht belastbar.
Ja, Lichtkuppeln, Lichtbänder und andere nicht durchtrittsichere oder nicht ausreichend tragfähige Bauteile müssen in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden. Sie können eine Durchsturzgefahr darstellen, auch wenn sie auf den ersten Blick wie eine begehbare Dachfläche wirken.
Je nach Situation können beispielsweise geeignete Abdeckungen, Übersturz- oder Durchsturzsicherungen, Umwehrungen, Absperrungen oder eine angepasste Führung der Verkehrswege erforderlich sein.
Ein Dachabsturzsicherungssystem beginnt nicht erst an der Dachkante. Auch der Zugang zum Dach, der Übergang auf die Dachfläche, Verkehrswege, Höhenunterschiede und Fluchtmöglichkeiten müssen in das Sicherheitskonzept einbezogen werden.
Für die Planung sind unter anderem Dachausstiege, Leitern, Treppen, Türen, Wartungswege und die Lage der gesicherten Bereiche zu betrachten. Ein Geländer auf der Dachfläche löst daher nicht automatisch alle Risiken am Zugang.
Nein. Eine persönliche Absturzsicherung darf nur von Personen benutzt werden, die für die vorgesehene Tätigkeit geeignet unterwiesen und mit der Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung vertraut sind. Das System muss zum Anschlagpunkt, zur Arbeitsaufgabe, zur Bewegungsrichtung und zum möglichen Sturzraum passen.
Außerdem müssen die Nutzungsvorgaben des Herstellers, die erforderlichen Prüfungen und das Rettungskonzept eingehalten werden. Eine Anschlageinrichtung darf nicht als allgemeiner Befestigungspunkt für beliebige Arbeiten oder Geräte verwendet werden.
In der Regel wird eine geeignete persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz benötigt. Dazu können je nach System und Tätigkeit beispielsweise Auffanggurt, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Höhensicherungsgerät oder Verbindungselemente gehören.
Die Auswahl hängt davon ab, ob ein Rückhaltesystem, ein Arbeitsplatzpositionierungssystem oder ein Auffangsystem eingesetzt wird. Besonders wichtig sind der erforderliche Freiraum unterhalb der Arbeitsstelle, der Abstand zur Absturzkante, die mögliche Fallhöhe und die geplante Rettung.
Die PSA darf nicht unabhängig vom installierten System ausgewählt werden. Maßgeblich sind die Systemzulassung, die Herstellerangaben, die Gefährdungsbeurteilung und die Qualifikation der Nutzer.
Dachabsturzsicherungssysteme müssen regelmäßig und nach den Vorgaben des jeweiligen Systems geprüft und instand gehalten werden. Zusätzlich können Prüfungen nach besonderen Ereignissen erforderlich sein, zum Beispiel nach einem Sturz, einer außergewöhnlichen Belastung, einer Beschädigung oder baulichen Veränderungen.
Der genaue Prüf- und Wartungsumfang hängt von der Systemart, den Herstellerangaben, der Nutzung und den Umgebungsbedingungen ab. Bei der Prüfung sollten mindestens sichtbare Schäden, Befestigungen, Korrosion, Verformungen, Kennzeichnungen und die Vollständigkeit der Dokumentation berücksichtigt werden.
Ja, auch kurzfristige oder wiederkehrende Arbeiten wie Dachreinigung, Kontrolle von Abläufen, Wartung von Lüftungsanlagen, Pflege von Begrünungen oder Arbeiten an Photovoltaikanlagen müssen sicher geplant werden.
Die Dauer der Tätigkeit allein entscheidet nicht darüber, ob eine Schutzmaßnahme erforderlich ist. Relevant sind insbesondere die Absturz- und Durchsturzgefahr, die Häufigkeit der Arbeiten, die Witterung, die Zugänglichkeit und die Qualifikation der Personen.
Ja, Dachabsturzsicherung und Photovoltaikanlage sollten möglichst gemeinsam geplant werden. Dabei müssen Wartungswege, Abstände zu Dachkanten, Zugänge, Wechselrichter, Leitungswege, Modulflächen, Rettungswege und mögliche Verschattung berücksichtigt werden.
Die Absturzsicherung darf nicht so angeordnet werden, dass sie Wartung oder Reinigung der Photovoltaikanlage verhindert. Umgekehrt dürfen Solaranlagen, Kabel, Aufständerungen oder Montagearbeiten die Wirksamkeit der Absturzsicherung nicht beeinträchtigen.
Eine Absturzsicherung schützt die Dachabdichtung nicht automatisch. Sie kann aber so geplant und montiert werden, dass die Abdichtung möglichst geschont und ihre Funktion erhalten bleibt.
Dafür müssen unter anderem Befestigungsart, Lastverteilung, Schutzlagen, Durchdringungen, Anschlüsse, Bewegungen des Dachaufbaus und Wartungswege berücksichtigt werden. Bei einer Montage auf einem bestehenden Dach ist zusätzlich zu prüfen, ob die Abdichtung bereits Vorschäden oder Alterungserscheinungen aufweist.
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